Unsere Leistungen für Sie
Tachometerprüfung
Mit dem im Container eingebauten Rollenprüfstand kann die Geschwindigkeitsanzeige und der Wegstreckenmesser überprüft werden. Der Prüfstand ist nicht geeicht (im Sinne des Eichgesetzes)!
Bei verschiedenen Tacho-Anzeigen wird die exakt gefahrene Geschwindigkeit ermittelt und die
Abweichung im Prüfprotokoll festgehalten.
Der Rollenprüfstand für die Tachometerprüfung im Einsatz.
Die
zulässige
Abweichung T (max. Toleranz) wird bei neuen Fahrzeugen, die den EG-Richtlinien entsprechen, nach ECE-R 39 errechnet:
T = (tatsächliche Geschwindigkeit / 10) + 4 km/h