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Tachometerprüfung

Mit dem im Container eingebauten Rollenprüfstand kann die Geschwindigkeitsanzeige und der Wegstreckenmesser überprüft werden. Der Prüfstand ist nicht geeicht (im Sinne des Eichgesetzes)! Bei verschiedenen Tacho-Anzeigen wird die exakt gefahrene Geschwindigkeit ermittelt und die Abweichung im Prüfprotokoll festgehalten.
Tachometerprüfung
Der Rollenprüfstand für die Tachometerprüfung im Einsatz.
Die zulässige Abweichung T (max. Toleranz) wird bei neuen Fahrzeugen, die den EG-Richtlinien entsprechen, nach ECE-R 39 errechnet:
T = (tatsächliche Geschwindigkeit / 10) + 4 km/h
© , Tel.: 03431 574415 - 21.11.2024
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